Erziehungsbeistandschaft

Rechtliche Grundlage

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfe zur Erziehung nach § 27 in Verbindung mit § 30 SGB VIII.

Art, Umfang und Dauer der Hilfe richten sich nach dem individuellen Bedarf des jungen Menschen und werden im Rahmen des Hilfeplanverfahrens gemäß § 36 SGB VIII durch das zuständige Jugendamt festgelegt.

Die Umsetzung der Hilfe setzt die Mitwirkung des jungen Menschen sowie – je nach Bedarf – der Personensorgeberechtigten voraus. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung der Hilfe besteht nicht.

Leistungsbeschreibung

Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder und Jugendliche, die bei der Bewältigung persönlicher, sozialer oder entwicklungsbezogener Herausforderungen Unterstützung benötigen. Im Mittelpunkt steht die individuelle Begleitung des jungen Menschen unter Einbeziehung seines sozialen Umfeldes.

Ziel der Erziehungsbeistandschaft ist es, die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, soziale Kompetenzen zu stärken und den jungen Menschen in seiner altersentsprechenden Verselbstständigung zu unterstützen. Der Bezug zur Familie bleibt dabei erhalten und wird – abhängig vom Bedarf – aktiv in die Hilfe einbezogen.

Die Unterstützung erfolgt ambulant, lebensnah und orientiert sich an den konkreten Anforderungen des Alltags des jungen Menschen.

Ziele der Erziehungsbeistandschaft

  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Stärkung sozialer Kompetenzen und Kommunikationsfähigkeit
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben
  • Förderung von Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit
  • Unterstützung bei schulischen, beruflichen oder sozialen Herausforderungen
  • Begleitung auf dem Weg zu mehr Eigenständigkeit

Inhalte und Schwerpunkte der Hilfe

Die konkreten Inhalte werden individuell im Hilfeplan festgelegt und können unter anderem umfassen:

  • Unterstützung bei persönlichen und sozialen Fragestellungen
  • Begleitung bei schulischen oder beruflichen Herausforderungen
  • Unterstützung im Umgang mit Konflikten im familiären oder sozialen Umfeld
  • Förderung von Struktur, Verbindlichkeit und Verantwortungsübernahme
  • Unterstützung bei der Entwicklung realistischer Perspektiven
  • Begleitung bei der Klärung von Beziehungen zu Bezugspersonen
  • Förderung der Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns

Die Arbeit orientiert sich stets an den vereinbarten Zielen des Hilfeplans.

Arbeitsweise und pädagogische Haltung

FamFlex arbeitet beziehungsorientiert, transparent und auf Augenhöhe. Der junge Mensch steht im Mittelpunkt der Hilfe und wird aktiv in Entscheidungen und Zielsetzungen einbezogen.

Die Erziehungsbeistandschaft ist geprägt von Verlässlichkeit, klaren Absprachen und einer ressourcenorientierten Haltung. Stärken und Fähigkeiten des jungen Menschen werden erkannt, gefördert und weiterentwickelt.

Ziel ist es, Orientierung zu geben, ohne zu bevormunden, und Entwicklung zu ermöglichen, ohne Druck auszuüben.

Zusammenarbeit mit Familie und Netzwerk

Der Bezug zur Familie bleibt während der Erziehungsbeistandschaft erhalten. Eltern oder Personensorgeberechtigte werden – je nach Bedarf – in die Hilfe einbezogen und unterstützt.

Darüber hinaus arbeitet FamFlex bei Bedarf mit Schulen, Ausbildungsstellen, Beratungsstellen und weiteren relevanten Institutionen zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt transparent und im Rahmen der im Hilfeplan vereinbarten Ziele.

Abschließender Hinweis

Die Bewilligung, Ausgestaltung und Überprüfung der Erziehungsbeistandschaft erfolgen durch das zuständige Jugendamt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens gemäß § 36 SGB VIII.

Art, Umfang und Dauer der Hilfe richten sich nach dem individuellen Bedarf des jungen Menschen und können im Verlauf angepasst werden.