Betreuungshilfe nach § 10 JGG
Rechtliche Grundlage
Die Betreuungsweisung ist eine Maßnahme nach § 10 des Jugendgerichtsgesetzen (JGG).
Sie wird im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens durch das zuständige Jugendgericht angeordnet und dient der erzieherischen Einwirkung auf den jungen Menschen.
Art, Umfang und Dauer der Betreuungsweisung ergeben sich aus der gerichtlichen Anordnung. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit der Jugendgerichtshilfe.
Leistungsbeschreibung
Die Betreuungsweisung richtet sich an Jugendliche oder Heranwachsende, bei denen das Jugendgericht eine erzieherische Maßnahme zur Unterstützung und Stabilisierung angeordnet hat. Ziel ist es, erneute Straffälligkeit zu vermeiden und den jungen Menschen in seiner persönlichen und sozialen Entwicklung zu fördern.
FamFlex übernimmt im Rahmen der Betreuungsweisung eine strukturierte, verbindliche und lebensnahe Begleitung. Die Arbeit orientiert sich an den individuellen Voraussetzungen, Lebensumständen und Entwicklungsbedarfen des jungen Menschen.
Die Maßnahme verfolgt keinen strafenden Ansatz, sondern setzt auf pädagogische Begleitung, klare Absprachen und reflektierte Verantwortung.
Ziele der Betreuungsweisung
- Förderung von Verantwortungsübernahme für eigenes Handeln
- Unterstützung bei der Reflexion von Straftat und Folgen
- Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation
- Förderung sozialer Kompetenzen und Konfliktfähigkeit
- Unterstützung bei der Entwicklung legaler Lebensperspektiven
- Vermeidung weiterer strafrechtlicher Auffälligkeiten
Inhalte und Schwerpunkte der Betreuungshilfe
Die konkreten Inhalte richten sich nach der gerichtlichen Weisung und können unter anderem umfassen:
- Aufbau einer verlässlichen Arbeitsbeziehung
- Reflexion des eigenen Verhaltens und der Tatfolgen
- Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags
- Förderung von Regelakzeptanz und Verbindlichkeit
- Begleitung bei schulischen, beruflichen oder lebenspraktischen Themen
- Unterstützung bei der Entwicklung realistischer Zukunftsperspektiven
- Förderung von Selbstkontrolle und Konfliktlösungsstrategien
Die Maßnahme wird regelmäßig reflektiert und dokumentiert.
Arbeitsweise und pädagogische Haltung
FamFlex arbeitet im Rahmen der Betreuungsweisung klar, transparent und verbindlich. Erwartungen, Regeln und Ziele werden offen benannt und gemeinsam besprochen.
Die pädagogische Arbeit erfolgt auf Augenhöhe, ohne Beschämung oder Belehrung. Verantwortung wird nicht abgenommen, sondern eingefordert und begleitet. Ziel ist es, Einsicht, Eigenverantwortung und Veränderungsbereitschaft zu fördern.
Die Arbeit ist ressourcenorientiert und lebensnah. Positive Entwicklungen werden benannt und gestärkt.
Zusammenarbeit und Berichtswesen
Im Rahmen der Betreuungsweisung arbeitet FamFlex eng mit der Jugendgerichtshilfe sowie weiteren beteiligten Stellen zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der gerichtlichen Anordnung.
Der Verlauf der Maßnahme wird dokumentiert. Rückmeldungen und Berichte erfolgen gemäß den Vorgaben des Jugendgerichts bzw. der Jugendgerichtshilfe.
Abschließender Hinweis
Die Betreuungsweisung ist eine gerichtliche Maßnahme nach § 10 JGG.
Art, Umfang und Dauer der Betreuung richten sich nach der gerichtlichen Entscheidung und können nicht eigenständig verändert werden.
Die Mitwirkung des jungen Menschen ist Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme.
